Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 24.09.2002

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   FG Niedersachsen, 30.09.2002 - 1 K 352/01   

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https://dejure.org/2002,8934
FG Niedersachsen, 30.09.2002 - 1 K 352/01 (https://dejure.org/2002,8934)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.09.2002 - 1 K 352/01 (https://dejure.org/2002,8934)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. September 2002 - 1 K 352/01 (https://dejure.org/2002,8934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erfüllung bei Kindergeldzahlung auf gemeinsames Konto der getrennt lebenden Ehegatten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 Abs. 2 EStG; § 70 Abs. 2 EStG
    Erfüllung bei Kindergeldzahlung auf gemeinsames Konto der getrennt lebenden Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64 Abs. 2; EStG § 70 Abs. 2
    Kindergeldrückforderung; Weiterleitungsverfahren; Unterhaltsvereinbarung - Erfüllung bei Kindergeldzahlung auf gemeinsames Konto der getrennt lebenden Ehegatten; Verzicht auf Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erfüllung bei Kindergeldzahlung auf gemeinsames Konto der getrennt lebenden Ehegatten; Verzicht auf Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfüllung bei Kindergeldzahlung auf gemeinsames Konto der getrennt lebenden Ehegatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 470
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.05.1999 - VI B 39/99

    Rückzahlungsanspruch - Verzicht der Familienkasse - Kindergeld - Unrechtmäßige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.09.2002 - 1 K 352/01
    Bei Wechsel der Anspruchsvoraussetzungen sei es vielmehr deren Sache, ihre privatrechtlichen Vereinbarungen der Gesetzeslage anzupassen oder bei verspäteter Anpassung mögliche Überzahlungen auf privater Grundlage auszugleichen (Beschluss des BFH vom 19. Mai 1999, VI B 39/99, veröffentlicht in Juris).
  • FG Hessen, 07.09.1999 - 9 K 6413/97

    Rückforderung von Kindergeld in Trennungsfällen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.09.2002 - 1 K 352/01
    Dabei kann dahin stehen, ob dieser Einwand schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die Konsequenzen der Weiterleitung nur im Rahmen eines Erlass-, nicht aber des Festsetzungsverfahrens geprüft werden können, wie mitunter in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird (vgl. z.B. Hess. Finanzgericht, Urteil vom 7. September 1999 9 K 6413/97, EFG 2000, 2).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 24.09.2002 - 8 K 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13547
FG Niedersachsen, 24.09.2002 - 8 K 30/00 (https://dejure.org/2002,13547)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2002 - 8 K 30/00 (https://dejure.org/2002,13547)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2002 - 8 K 30/00 (https://dejure.org/2002,13547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeld und behinderungsbedingter Mehrbedarf bei teilstationärer Unterbringung

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 470
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2002 - 8 K 30/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein behindertes Kind "dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensbedarfs ausreicht." (BFH, Urteil vom 15. Oktober 1999, VI R 40/98, BStBl. II 2000, S. 75 ff., Ziffer II 1 c der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/86

    1. Zur Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge (Leibrenten und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2002 - 8 K 30/00
    Diese im Rahmen der Sozialhilfe geleisteten Beträge gehören nach der Rechtsprechung des BFH nicht zu den anrechenbaren anderen Bezügen, weil sie zweckgebunden gewährt werden und deshalb nicht zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind (Urteile vom 22. Juli 1988, III R 253/83, BStBl. II 1988, S. 830 ff. und III R 175/86, BStBl. II 1988 S. 939 ff. zur insoweit gleichlautenden Regelung der Ermittlung der anrechenbaren eigenen Einkünfte und Bezüge in § 33 a Abs. 1 EStG.); die von der Stadt ... geleistete Eingliederungshilfe wird gem. § 40 Abs. 1 Nr. 6 BSHG "zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit" geleistet.
  • BFH, 22.07.1988 - III R 253/83

    Im Rahmen der Sozialhilfe geleistete Beträge für Krankenhilfe, häusliche Pflege

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2002 - 8 K 30/00
    Diese im Rahmen der Sozialhilfe geleisteten Beträge gehören nach der Rechtsprechung des BFH nicht zu den anrechenbaren anderen Bezügen, weil sie zweckgebunden gewährt werden und deshalb nicht zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind (Urteile vom 22. Juli 1988, III R 253/83, BStBl. II 1988, S. 830 ff. und III R 175/86, BStBl. II 1988 S. 939 ff. zur insoweit gleichlautenden Regelung der Ermittlung der anrechenbaren eigenen Einkünfte und Bezüge in § 33 a Abs. 1 EStG.); die von der Stadt ... geleistete Eingliederungshilfe wird gem. § 40 Abs. 1 Nr. 6 BSHG "zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit" geleistet.
  • FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2000 - 2 K 131/99

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2002 - 8 K 30/00
    Durch diese Versorgung und Betreuung liegen die vom BFH angeführten und vom Kläger dargelegten mit der Behinderung unmittelbar und typischerweise zusammenhängenden Belastungen für Wäsche, Hilfeleistungen, Erholung, sonstige Erschwernisaufwendungen vor (vgl. das rechtskräftige Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 3. April 2002, 2 K 131/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, S. 875 f.).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 50/03

    Rückwirkende Änderung des Pflegekindbegriffs gilt auch für Kindergeld -

    Derartige Gründe haben auch diejenigen FG, die den vollen Behinderten-Pauschbetrag bei einer teilstationären Unterbringung berücksichtigt haben, nicht überzeugend dargelegt (vgl. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2000 2 K 131/99, EFG 2000, 875; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2001 6 K 399/00, EFG 2002, 336; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. September 2002 8 K 30/00, EFG 2003, 470).
  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 7 K 30/07

    Fähigkeit eines teilstationär untergebrachten Kindes zum Selbstunterhalt: keine

    Derartige Gründe haben auch diejenigen FG, die den vollen Behinderten-Pauschbetrag bei einer teilstationären Unterbringung berücksichtigt haben, nicht überzeugend dargelegt (so BFH-Urteil in BFHE 207, 250, BFH/NV 2004, 1719 unter Bezugnahme auf FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2000 2 K 131/99, Entscheidungen der FG -EFG- 2000, 875; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2001 6 K 399/00, EFG 2002, 336; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. September 2002 8 K 30/00, EFG 2003, 470).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 90/03

    Behinderungsbedingter Mehrbedarf bei teilstationärer Unterbringung

    Derartige Gründe haben auch diejenigen FG, die den vollen Behinderten-Pauschbetrag bei einer teilstationären Unterbringung berücksichtigt haben, nicht überzeugend dargelegt (vgl. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2000 2 K 131/99, EFG 2000, 875; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2001 6 K 399/00, EFG 2002, 336; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. September 2002 8 K 30/00, EFG 2003, 470).
  • FG Nürnberg, 15.05.2003 - IV 479/01

    Kindergeld bzw. Behinderten-Pauschbetrag gem. § 33b Abs. 3 EStG für ein

    Zur teilstationären Unterbringung eines Kindes in einer Behindertenwerkstatt liegen bereits mehrere Entscheidungen von Finanzgerichten vor, die neben den Kosten der teilstationären Unterbringung zur Abgeltung des daneben anfallenden behinderungsbedingten Mehrbedarfs einen Abzug in Höhe des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 3 EStG zulassen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.09.2002 8 K 30/00, EFG 2003, 470 und Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 05.12.2001 6 K 399/00, EFG 2002, 336 ).
  • FG Nürnberg, 15.09.2003 - IV 152/02

    Wesentlicher Beitrag zu den Unterhaltskosten eines Pflegekindes

    Zur teilstationären Unterbringung eines Kindes in einer Behindertenwerkstatt liegen bereits mehrere Entscheidungen von Finanzgerichten vor, die neben den Kosten der teilstationären Unterbringung zur Abgeltung des zusätzlich anfallenden behinderungsbedingten Mehrbedarfs einen Abzug in Höhe des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33 b Abs. 3 EStG zulassen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.09.2002 8 K 30/00, EFG 2003, 470 und Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 05.12.2001 6 K 399/00, EFG 2002, 336 ).
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